Wer kann sich an uns wenden ?
Jeder, wie zum Beispiel:
Seniorenbeauftragte
Sozialdienste
Angehörige, die Hilfe und Unterstützung benötigen
Haus- und Fachärzte
Privatpersonen, die zusätzlich Pflege und Betreuung benötigen
Die Pflegeversicherung
Eine kurze Übersicht:
Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1994 beschlossen. Seit dem 01.05.1995 gibt es die Leistungen für die Pflege im häuslichen Bereich, seit 01.07.1996, nach Einführung der 2. Stufe der Gesundheitsreform, auch Leistungen für die Pflege in Heimen. Den Gesetzestext zur Pflegeversicherung finden Sie im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Es werden drei Pflegestufen unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen Informationen zu diesen Pflegestufen und den zugeordneten Leistungen.
| Pflegestufe 1: erheblich pflegebedürftig |
monatlich 420 € |
Sachleistung 215 € |
| Pflegestufe 2: schwerpflegebedürftig |
980 € | 420 € |
| Pflegestufe 3: schwerstpflegebedürftig |
1470 € | 675 € |
Sachleistung
Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte
der Sozialstationen bzw. privaten Pflegedienste.
Geldleistung
Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Nötige Grundpflege und die Hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.
Kombinationsleistung
Sachleistung und Geldleistung könne beliebig miteinander kombiniert werden. Die Aufteilung kann fest sein, z.B. 50% zu 50%, oder variabel an die Pflege angepasst werden (wechselnde Leistungsaufteilung).
Wer ist Pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer in ihrem Alltag benötigen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ausschlaggebend ist der tägliche Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Anträge auf Leistungen: wie und wo?
Leistungen der häuslichen oder stationären Pflege gibt es nur auf Antrag. Anträge auf Leistungen nimmt Ihre Pflegeversicherung/Krankenkasse entgegen. Dort liegen Antragsformulare für Sie bereit. Der Antrag sollte umgehend gestellt werden, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt. Ihr Pflegedienst hilft Ihnen gerne dabei. Dem Antrag folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kasse. Sofern dieser Pflegebedürftigkeit feststellt hat, erhalten Sie Leistungen entsprechend der Pflegestufe ab dem Tag der Antragstellung.